Glasfaservertrag-Kündigung verweigert

Verbraucherzentrale mahnt die Westconnect GmbH ab …

Gegenstand der Abmahnung ist die Auslegung des Beginns der Vertragslaufzeit bei Glasfaserverträgen und der damit verbundenen Kündigungsfristen. In vielen Fällen liegen zwischen der Vertragsbestätigung und einer funktionsfähigen Schaltung am Netz viele Monate. Ein Verbraucher, der nach fast 24 Monaten nach Abschluss des Glasfaseranschlussvertrages seinen Anschluss immer noch nicht geschaltet bekommen hatte, wollte diesen kündigen, ausgehend von einer Kündigungsfrist von 24 Monaten ab Vertragsschluss. Die Westconnect GmbH lehnte dieses Begehren mit der Begründung ab, dass die Kündigungsfristen erst mit der Schaltung des Vertrages beginnen, sodass der Verbraucher seit der Schaltung noch weitere 24 Monate an den Vertrag gebunden sei.

Ähnlich erging es einer Verbraucherin, die zwei Jahre nach Vertragsschluss auf ihren Anschluss warten musste und den Vertrag dann kündigen wollte. Auch in diesem Fall wurde die Kündigung, mit der Begründung, dass der Vertrag gerade erst mit der Schaltung begonnen hat, zum Wunschtermin abgelehnt …

Quelle: verbraucherzentrale-rlp.de

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