Wann beginnt die Laufzeit eines Glasfaser-Vertrags? BGH hat entschieden

Wie bei vielen Glasfaseranbietern üblich, bietet die Deutsche GigaNetz GmbH Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren an. Ebenfalls gängige Praxis ist, dass die Vertragslaufzeit erst nach Beendigung des Ausbaus, also mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses, beginnt. Ein Nachteil für die Verbraucher:innen, denn durch den späteren Beginn der Vertragslaufzeit verschiebt sich entsprechend der Kündigungszeitpunkt nach hinten. Ein Anbieterwechsel wäre erst deutlich später möglich …

Der Bau von Glasfaserleitungen kann von wenigen Wochen bis zu mehr als einem Jahr dauern. Beginnt die Vertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses, verlängert sich die tatsächliche Bindung der Kund:innen, da der Zeitraum des Ausbaus auf die Mindestvertragslaufzeit aufgeschlagen wird. Nach dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Az. 10 UKl 1/24) bestätigt nun auch der BGH, dass diese Praxis gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt …

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Quelle: verbraucherzentrale.nrw